Archiv für den Monat: Mai 2014

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Finca oder Villa legalisieren

 

So lässt es sich leben

Nach Wochen, Monaten oder auch Jahren haben Sie endlich das perfekte Grundstück für Ihre Finca oder Villa gefunden und im Kopf rattert es direkt – genau hier sitze ich also in ca. 1 Jahr auf meiner Terrasse mit Blick auf die Sierra de Tramuntana, dann ein bisschen im Pool abkühlen und in der neuen weißen Küche einen Cocktail mixen, danach am BBQ mit Familie und Freunden schön grillen – die Serotonin und Dopamin Werte schiessen ins unermessliche denn der Traum der Finca wird endlich Realität und das Leben könnte nicht aufregender sein.

Tia, so oder ähnlich hatten das bestimmt auch Boris Becker und sehr viele andere gedacht als Sie hier auf Mallorca Ihr Traumhaus errichteten. Ca. 10.00 bis 20.000 Immobilien (hauptsächlich casas del campo - sprich Fincas und Landhäuser) sollen angeblich “illegal” auf den Balearen errichtet worden sein und müssen sich nun einer Legalisierung oder sogar dem Abriss unterziehen. Diese Legalisierung ist durchaus nicht günstig und und/oder in dem Fall Boris Becker wurde die Finca teils abgerissen und einigen droht sogar der Komplettabriss. Das ist natürlich ein Albtraum für viele Residenten und Urlauber die sich hier mit viel Liebe und Mühe Ihr kleines Paradies aufgebaut haben.

Traumanwesen

Wenn Sie also möchten dass Ihre Immobilie auch legal weiterverkauft werden darf und eine Hypothek decken sollte, geht es nun darum aus der Vergangenheit zu lernen und sicherzustellen dass alle Teile des Gebäudes korrekt errichtet werden.

Vor nur 2 Monaten wurde uns ein Vorschlag eines Architekten unterbreitet eine Finca durch einen Agrikulturanbau zu erweitern. Dadurch bekommen wir weitere 50m2 und muessen “nur” aufzeigen dass hier Ziegen untergebracht sind. In ein paar Wochen verschwinden diese Ziegen dann auf einmal und der Trinkbrunnen verfaerbt sich kristallblau mit Hilfe von Chlor und im Stall steht auf einmal ein Doppelbett, ein LED Fernseher und Parquett Boden wurde für die feinen Hufen der Ziegen auch noch verlegt. Aus einem ähnlichen Grund durfte der Bürgermeister von Andratx ins Gefängnis da (unter anderem) sein Pony auf einmal ein Wohnzimmer und eine komplette TV Anlage hatte.

Moderne Finca auf 13.800 m2

Nun muss man sich überlegen – soll ich das Risiko auf mich nehmen um meinen Finca- oder Villentraum zu verwirklichen oder spiele ich genau nach den Regeln und gebe mich nach langen Kämpfen mit vielleicht nur einem 60 m2 Häuschen zufrieden oder sogar mit nur einem grünen Feld mit leckeren Obstbäumen.

Diese Frage müssen Sie sich stellen wenn Sie vor der Entscheidung stehen eine Finca oder eine Luxusvilla hier auf Mallorca zu bauen. Aus unseren Erfahrungen gibt es kein Mittel welches Sie garantiert davor schützt keine Fehler beim Bau auf Mallorca zu begehen. Wenn Sie also nicht so starke Nerven besitzen sollten oder einfach nur das Luxusleben beginnen möchten ohne Angst zu haben dass Ihr Häuschen eventuell abgerissen wird, können wir Ihnen nur empfehlen sich eine bereits erbaute Finca oder Villa zu kaufen und stellen Sie sicher, dass Sie einen vertrauensvollen Anwalt an Ihrer Seite haben (wir stellen Ihnen gerne eine Liste erfahrener Anwälte zur Verfügung). Bei Portals Immobilien gibt es eine wunderbare Auswahl an “legalen” Villen und Fincas und mit unserer Hilfe, welche von Besichtigungen über Preisregelung, Notatermine und Anwälten bis hin zur Übergabe der Schlüssel reicht, werden Sie ganz ohne graue Haare schon bald auf Ihrer Terrasse sitzen undfinca mallorca den Sonnenuntergang mit einem kühlen Bierchen geniessen können.

Überzeugen Sie sich selbst von unserer Auswahl an Objekten unter www.immobilien-portals.de oder kontaktieren Sie uns direkt unter +34 971 100 107 um beraten zu werden oder um einen Termin zu vereinbaren.

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Mieten mit Kaufoption – Portals Immobilien

Sie stehen vor der grossen Entscheidung eine Luxusimmobilie auf Mallorca zu erwerben und sind sich einfach noch nicht ganz sicher bei dem Objekt, der Lage oder der Insel generell? Ob mieten eventuell nicht doch die bessere Lösung ist? Aber wer gibt schon gerne das Geld für die Miete aus wenn Sie eigentlich bereit fuer einen Kauf sind?! Für diese Fälle wäre ein Mietvertrag mit Kaufoption bestimmt eine interessante Überlegung wert.

In diesem Beitrag stellen wir einige Informationen über das Mieten mit Kaufoptionen zusammen, damit Sie eine bessere Vorstellung davon haben welche Pflichten und Vorteile diese Form des Immobilienerwerbs mit sich bringt.

Zuerst einmal ist wichtig zu wissen dass obwohl im Código Civil nicht direkt eingetragen, die Möglichkeit auf eine Miete mit Kaufoption auch auf Mallorca grundsätzlich besteht, jedoch natürlich nur wenn der Vermieter oder Verkäufer sich auf diese Variante einlassen. Durch die schwächere Nachfrage der gebauten spanischen Immobilien, ist diese Form aus Sicht eines Verkäufers mittlerweile etwas attraktiver. Deshalb sind einige Eigentümer bereit, Mietverträge mit Kaufoption auf die Immobilie anzubieten. Grundregel gilt hier wie immer dass jede Partei bestimmte Vorteile aber auch Nachteile hat. Der Käufer muss zum Beispiel eine Anzahlung des Kaufpreises tätigen, welche bei einer Luxusvilla von 1.5 Millionen bei 150 000 Euro liegen kann (normalerweise 5-10%). Diese Summe wird dem Kunden nicht zurückerstattet sollte er den Kauf nicht antreten.

Jedoch kann es auch passieren dass der Verkäufer in den sauren Apfel beissen muss und potentielle Kunden für einen Direkterwerb nicht annehmen darf. Dies ist zugleich einer der Hauptgründe für den Käufer diese Art des Kaufes einzugehen, denn die Immobilie wird durch den Vertrag der Kaufoption (contrato opción de compra) vom Markt genommen und kann somit nicht mehr an dritte verkauft werden. Um sich davor zu schützen, ist es ratsam den Schadensersatz festzulegen der bei nicht Einhaltung des Vertrages greift. Normalerweise hat der Käufer Anspruch auf die doppelte Anzahlung welche er bei Vertragsabschluss getätigt hatte (in unserem Beispiel waren dies 150.000 €, was bedeutet der Mieter hätte Anspruch auf 300.000 € insgesamt). Zudem wird der potentielle Kaufpreis bereits vor Einzug festgelegt und kann somit zwar eine Absicherung jedoch auch gleichzeitig ein Risiko darstellen, da schliesslich die Marktentwicklung nicht absehbar ist. 
Die Frist des Optionsvertrages kann variieren und wird von beiden Parteien bei Vertragsabschluss festgelegt.

Vorteile für den Mieter:

  • Die monatlichen Mietzahlungen können dem Kaufpreis angerechnet werden
  • Sie erhalten Zeit für finanzielle Erledigungen und um sich zu überlegen ob die Immobilie das richtige für Sie ist
  • Sie können das Objekt über längeren Zeitraum testen und Probewohnen
  • Der Preis kann nicht mehr geändert werden
  • Eventuell geringere Anzahlung im Vergleich zur Anzahlung bei einem Kauf

Vorteile für den Besitzer:

  • Das Gebäude wird genutzt und bringt Ihnen somit eine monatliche Mietzahlung ein
  • Eventuell höhere Mieteinkünfte
  • Absicherung dass es höchstwahrscheinlich zu einem Kauf kommt, und falls nicht, behalten Sie die Optionszahlung
  • Sie können davon ausgehen dass die Mieter das Objekt gut behandeln und sich darum kümmern

Hier haben wir ein Beispiel von Portals Immobilien bei dem Sie einen Kaufoptionsvertrag abschliessen könnten:

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Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie Portals Immobilien an oder senden Sie uns eine Email.

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