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Mieten mit Kaufoption – Portals Immobilien

Sie stehen vor der grossen Entscheidung eine Luxusimmobilie auf Mallorca zu erwerben und sind sich einfach noch nicht ganz sicher bei dem Objekt, der Lage oder der Insel generell? Ob mieten eventuell nicht doch die bessere Lösung ist? Aber wer gibt schon gerne das Geld für die Miete aus wenn Sie eigentlich bereit fuer einen Kauf sind?! Für diese Fälle wäre ein Mietvertrag mit Kaufoption bestimmt eine interessante Überlegung wert.

In diesem Beitrag stellen wir einige Informationen über das Mieten mit Kaufoptionen zusammen, damit Sie eine bessere Vorstellung davon haben welche Pflichten und Vorteile diese Form des Immobilienerwerbs mit sich bringt.

Zuerst einmal ist wichtig zu wissen dass obwohl im Código Civil nicht direkt eingetragen, die Möglichkeit auf eine Miete mit Kaufoption auch auf Mallorca grundsätzlich besteht, jedoch natürlich nur wenn der Vermieter oder Verkäufer sich auf diese Variante einlassen. Durch die schwächere Nachfrage der gebauten spanischen Immobilien, ist diese Form aus Sicht eines Verkäufers mittlerweile etwas attraktiver. Deshalb sind einige Eigentümer bereit, Mietverträge mit Kaufoption auf die Immobilie anzubieten. Grundregel gilt hier wie immer dass jede Partei bestimmte Vorteile aber auch Nachteile hat. Der Käufer muss zum Beispiel eine Anzahlung des Kaufpreises tätigen, welche bei einer Luxusvilla von 1.5 Millionen bei 150 000 Euro liegen kann (normalerweise 5-10%). Diese Summe wird dem Kunden nicht zurückerstattet sollte er den Kauf nicht antreten.

Jedoch kann es auch passieren dass der Verkäufer in den sauren Apfel beissen muss und potentielle Kunden für einen Direkterwerb nicht annehmen darf. Dies ist zugleich einer der Hauptgründe für den Käufer diese Art des Kaufes einzugehen, denn die Immobilie wird durch den Vertrag der Kaufoption (contrato opción de compra) vom Markt genommen und kann somit nicht mehr an dritte verkauft werden. Um sich davor zu schützen, ist es ratsam den Schadensersatz festzulegen der bei nicht Einhaltung des Vertrages greift. Normalerweise hat der Käufer Anspruch auf die doppelte Anzahlung welche er bei Vertragsabschluss getätigt hatte (in unserem Beispiel waren dies 150.000 €, was bedeutet der Mieter hätte Anspruch auf 300.000 € insgesamt). Zudem wird der potentielle Kaufpreis bereits vor Einzug festgelegt und kann somit zwar eine Absicherung jedoch auch gleichzeitig ein Risiko darstellen, da schliesslich die Marktentwicklung nicht absehbar ist. 
Die Frist des Optionsvertrages kann variieren und wird von beiden Parteien bei Vertragsabschluss festgelegt.

Vorteile für den Mieter:

  • Die monatlichen Mietzahlungen können dem Kaufpreis angerechnet werden
  • Sie erhalten Zeit für finanzielle Erledigungen und um sich zu überlegen ob die Immobilie das richtige für Sie ist
  • Sie können das Objekt über längeren Zeitraum testen und Probewohnen
  • Der Preis kann nicht mehr geändert werden
  • Eventuell geringere Anzahlung im Vergleich zur Anzahlung bei einem Kauf

Vorteile für den Besitzer:

  • Das Gebäude wird genutzt und bringt Ihnen somit eine monatliche Mietzahlung ein
  • Eventuell höhere Mieteinkünfte
  • Absicherung dass es höchstwahrscheinlich zu einem Kauf kommt, und falls nicht, behalten Sie die Optionszahlung
  • Sie können davon ausgehen dass die Mieter das Objekt gut behandeln und sich darum kümmern

Hier haben wir ein Beispiel von Portals Immobilien bei dem Sie einen Kaufoptionsvertrag abschliessen könnten:

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Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie Portals Immobilien an oder senden Sie uns eine Email.

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