Schlagwort-Archiv: Miete

Foto_636

Mieten mit Kaufoption – Portals Immobilien

Sie stehen vor der grossen Entscheidung eine Luxusimmobilie auf Mallorca zu erwerben und sind sich einfach noch nicht ganz sicher bei dem Objekt, der Lage oder der Insel generell? Ob mieten eventuell nicht doch die bessere Lösung ist? Aber wer gibt schon gerne das Geld für die Miete aus wenn Sie eigentlich bereit fuer einen Kauf sind?! Für diese Fälle wäre ein Mietvertrag mit Kaufoption bestimmt eine interessante Überlegung wert.

In diesem Beitrag stellen wir einige Informationen über das Mieten mit Kaufoptionen zusammen, damit Sie eine bessere Vorstellung davon haben welche Pflichten und Vorteile diese Form des Immobilienerwerbs mit sich bringt.

Zuerst einmal ist wichtig zu wissen dass obwohl im Código Civil nicht direkt eingetragen, die Möglichkeit auf eine Miete mit Kaufoption auch auf Mallorca grundsätzlich besteht, jedoch natürlich nur wenn der Vermieter oder Verkäufer sich auf diese Variante einlassen. Durch die schwächere Nachfrage der gebauten spanischen Immobilien, ist diese Form aus Sicht eines Verkäufers mittlerweile etwas attraktiver. Deshalb sind einige Eigentümer bereit, Mietverträge mit Kaufoption auf die Immobilie anzubieten. Grundregel gilt hier wie immer dass jede Partei bestimmte Vorteile aber auch Nachteile hat. Der Käufer muss zum Beispiel eine Anzahlung des Kaufpreises tätigen, welche bei einer Luxusvilla von 1.5 Millionen bei 150 000 Euro liegen kann (normalerweise 5-10%). Diese Summe wird dem Kunden nicht zurückerstattet sollte er den Kauf nicht antreten.

Jedoch kann es auch passieren dass der Verkäufer in den sauren Apfel beissen muss und potentielle Kunden für einen Direkterwerb nicht annehmen darf. Dies ist zugleich einer der Hauptgründe für den Käufer diese Art des Kaufes einzugehen, denn die Immobilie wird durch den Vertrag der Kaufoption (contrato opción de compra) vom Markt genommen und kann somit nicht mehr an dritte verkauft werden. Um sich davor zu schützen, ist es ratsam den Schadensersatz festzulegen der bei nicht Einhaltung des Vertrages greift. Normalerweise hat der Käufer Anspruch auf die doppelte Anzahlung welche er bei Vertragsabschluss getätigt hatte (in unserem Beispiel waren dies 150.000 €, was bedeutet der Mieter hätte Anspruch auf 300.000 € insgesamt). Zudem wird der potentielle Kaufpreis bereits vor Einzug festgelegt und kann somit zwar eine Absicherung jedoch auch gleichzeitig ein Risiko darstellen, da schliesslich die Marktentwicklung nicht absehbar ist. 
Die Frist des Optionsvertrages kann variieren und wird von beiden Parteien bei Vertragsabschluss festgelegt.

Vorteile für den Mieter:

  • Die monatlichen Mietzahlungen können dem Kaufpreis angerechnet werden
  • Sie erhalten Zeit für finanzielle Erledigungen und um sich zu überlegen ob die Immobilie das richtige für Sie ist
  • Sie können das Objekt über längeren Zeitraum testen und Probewohnen
  • Der Preis kann nicht mehr geändert werden
  • Eventuell geringere Anzahlung im Vergleich zur Anzahlung bei einem Kauf

Vorteile für den Besitzer:

  • Das Gebäude wird genutzt und bringt Ihnen somit eine monatliche Mietzahlung ein
  • Eventuell höhere Mieteinkünfte
  • Absicherung dass es höchstwahrscheinlich zu einem Kauf kommt, und falls nicht, behalten Sie die Optionszahlung
  • Sie können davon ausgehen dass die Mieter das Objekt gut behandeln und sich darum kümmern

Hier haben wir ein Beispiel von Portals Immobilien bei dem Sie einen Kaufoptionsvertrag abschliessen könnten:

ChaletPP10117

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie Portals Immobilien an oder senden Sie uns eine Email.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und für den Inhalt übernehmen wir keine Haftung.

Immobilie auf Mallorca mieten

Neue Mietobjekte auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca mieten

Immobilie auf Mallorca mieten

Sie möchten sich langfristig in Spanien niederlassen und eine Immobilie auf Mallorca mieten? Wir stellen Ihnen heute 3 sehr interessante Mietobjekte auf der schönen Baleareninsel vor.

Immobilie auf Mallorca mieten: Wie geht das?

Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, dass Sie eine Immobilie auf Mallorca mieten möchten, dann sollten Sie einen seriösen Immobilienmakler zurate ziehen, der Ihnen bei der Auswahl und dem Abschluss des Mietvertrags beratend zur Seite steht. Nicht immer geht es auf dem mallorquinischen Immobilienmarkt seriös zu, daher machen sich die Erfahrungen eines deutschen Maklers, der Mallorca selbst seit Längerem seine Heimat nennt, in jedem Fall bezahlbar. Frank Schreiber lebt seit 15 Jahren hier und bringt außerdem 17 Jahre Branchenerfahrung mit. Hier sind Sie in guten Händen!

Die Qual der Wahl, möchte man eine Immobilie auf Mallorca mieten

Immobilien Portals hat zur Zeit 3 sehr interessante Mietobjekte im Angebot, die für jeden Bedarf etwas bereitshalten. Ob Luxusvilla, Finca oder Landhaus – für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Immobilie auf Mallorca mieten

Immobilie auf Mallorca mieten

Diese Luxusvilla befindet sich in 1. Meereslinie und verfügt über 4 Schlafzimmer sowie 3 Badezimmer. Man erfreut sich über insgesamt 400 m2 Nutzfläche und an einem Grundstück von 850 m2.

Mehr über die Luxusvilla erfahren

 

 

Immobilie auf Mallorca mieten

Immobilie auf Mallorca mieten

In Santa Maria befindet sich diese charmante Finca mit Gästehaus und Privatpool. Das 13.000 m2 große Grundstück lädt zum Entspannen ein, während man sich im Haus über 5 Schlafzimmer sowie 4 Badezimmer erfreut.

Alle Informationen über die Finca erfahren

 

 

Immobilie auf Mallorca mieten

Immobilie auf Mallorca mieten

Das renovierte Landhaus in Establisments liegt sowohl zentral als auch ruhig. Auf 195 m2 Wohnfläche verteilen sich 3 Schlafzimmer sowie 2 Badezimmer. Die künftigen Mieter können sich außerdem an einem 2.000 m2 großem Grundstück erfreuen.

Das Exposee dieses Landhauses finden Sie hier

Frank Schreiber hilft Ihnen, wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca mieten möchten

Gerne beraten und betreuen wir Sie. Rufen Sie uns einfach an: 0034-871-600 007. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Weitere Infos unsere Mietobjekte und weitere interessente Objekte finden Sie auf unserer Website.

Das neue Mietgesetz für eine Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca vermieten: Neue Gesetze sorgen für mehr Flexibilität

Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca

Wer im Besitz von einer Immobilie auf Mallorca ist, darf sich freuen: Neue Gesetze sorgen dafür, dass der Mietwohnungsmarkt nun flexibler gestaltet werden kann.

Das hat sich bei der Vermietung von einer Immobilie auf Mallorca verändert

Bisher war das Mietrecht in Spanien eher mieterfreundlich ausgelegt. Daher scheuten sich viele Besitzer von einer Immobilie auf Mallorca davor, diese auf dem Mietwohnungsmarkt anzubieten. Im Juni 2013 trat nun das neue Mietgesetz in Kraft. Das neue Gesetzt greift, sobald ein neuer Mietvertrag für Immobilien auf Mallorca abgeschlossen wird. Ältere Verträge sind davon nicht betroffen.

Das ist neu:

  • Die Mietlaufzeit: Wurde vorher nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit von keiner Partei der Vertrag gekündigt, so wurde dieser auf eine Laufzeit von 5 Jahren ingesamt (inklusive der bereits verstrichenen Mietzeit) ausgeweitet. Jetzt sind es keine 5 Jahre mehr, die hier veranschlagt werden, sondern nur noch 3 Jahre.
  • Zudem ist es nun möglich, dass beide Parteien sich auf einen bestimmten Zeitraum einigen. Wird keine Laufzeit im Vertrag festgehalten, so wird der Vertrag zu einem 1-Jahresvertrag, der jedes Jahr erneuert werden kann.
  • Sind 6 Monate der Mietdauer verstrichen, kann der Mieter den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen kündigen. Es ist für den Besitzer der Immobilie auf Mallorca daher ratsam, für jedes verlorene Mietsjahr eine Entschädigung in Höhe von einer Monatsmiete vertraglich festzuhalten.
  • Meldet der Eigentümer Eigenbedarf, so muss er das erste Mietsjahr abwarten und den Bedarf mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Monaten kundtun. Im Falle einer Kündigung muss er jedoch tatsächlich selbst die Immobilie beziehen.
  • Mehr Flexibilität bieten die neuen Gesetze auch in Sachen Reparaturen: Beide Parteien können unter sich vereinbaren, in welcher Höhe anfallende Reparaturen, die der Mieter selbst durchführen möchte, von der Miete abgezogen werden. Möchte der Vermieter auf der anderen Seite die Miete aufgrund von Ausbesserungsarbeiten erhöhen, so darf er das erst nach einer Frist von 3 Jahren tun.
  • Die größte Angst des Besitzers einer Immobilie auf Mallorca, der diese zur Miete anbieten möchte, bestand bisher darin, dass der Mieter der monatlichen Zahlung nicht nachkommt, man ihn aber nicht so leicht wieder aus der Immobilie heraus bekommt. Die wohl wichtigste Änderung des Mietgesetztes besteht daher wohl darin, dass der Vermieter die ausstehenden Mieten nun gerichtlich oder notariell zeitnah einfordern kann. Werden die offenen Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen, wird der Mietvertrag ungültig und der Mieter muss die Immobilie umgehend räumen.

Hier finden Sie Immobilien auf Mallorca

Eine Interessante Immobilie auf Mallorca zur Miete finden Sie auf unserer Website. Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen, um diese dann auf dem Mietwohnungsmarkt anbieten zu können, wird auf unserer Website ebenfalls interessante Objekte finden.

Gerne können Sie uns auch direkt anrufen: 0034-871-600 007. Wir beraten Sie gerne. Oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.