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Immobilien Puerto Portals wünscht Frohes Fest

Herzliche Weihnachtsgrüße von Immobilien Puerto Portals

Frank Schreiber von Immobilien Puerto Portals

Frank Schreiber von Immobilien Puerto Portals

 

Vier Kerzen brennen am Adventskranz – das Weihnachtsfest ist nicht mehr fern. Immobilien Puerto Portals wünscht allen Kunden eine besinnliche Weihnachtszeit.

 

 

 

 


Immobilien Puerto Portals bedankt sich bei allen treuen Kunden

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Grund genug, das Jahr etwas Revue passieren zu lassen. Frank Schreiber von Immobilien Puerto Portals ist zufrieden mit dem Geschäftsjahr: “Und das haben wir vor allem unseren treuen Kunden zu verdanken”, betont der Geschäftsführer. “Es ist ein schönes Gefühl, in die glücklichen Gesichter der neuen Hauseigentümer zu blicken, wenn ihnen die Schlüssel des Heims übergeben werden. Daher schätze ich vor allem das Vertrauen, das in unsere Arbeit gesteckt wird.”

Ein Haus ist nicht nur ein Haus

Die Zeiten, in denen vier Wände einfach nur ein Haus ausmachen, sind längst vorbei. Unser Haus ist unser Heim, unser Zuhause. Hier können wir ganz wir sein und unsere Persönlichkeit ausdrücken. Daher ist die Weihnachtszeit auch so intensiv: Man schmückt sein Eigenheim, macht es sich gemütlich, richtet es für Freunde und Familie her. Immobilien Puerto Portals ist sich dessen bewusst, dass die Suche nach einem Eigenheim daher besonderes Fingerspitzengefühl bedarf. Denn ein Haus ist eben nicht nur ein Haus – sondern ein Spiegel der Persönlichkeit. Ganz besonders zur Weihnachtszeit.

Das Beste nur für Sie!

Das wünscht Immobilien Puerto Portals seinen Kunden:

  • Gesundheit
  • Liebe & Freundschaft
  • Ein gemütliches Eigenheim
  • Ruhe, Erholung und Besinnlichkeit
  • Ein frohes Fest in geselliger Runde

Jetzt eine Immobilie auf Mallorca finden

Sind Sie bisher noch nicht in den Genuss gekommen, ein passendes Eigenheim auf Mallorca zu finden? Vielleicht haben Sie im kommenden Jahr Glück! Auf unserer Website finden Sie eine große Auswahl, ausgewählter Mallorca-Immobilien. Schauen Sie einfach mal rein! Gerne können Sie uns auch direkt anrufen: 0034-871-600 007. Wir beraten Sie jederzeit sehr gerne. Oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

Immobilien Puerto Portals findet sicher die richtige Mallorca-Immobilie für Sie!

Das neue Mietgesetz für eine Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca vermieten: Neue Gesetze sorgen für mehr Flexibilität

Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca

Wer im Besitz von einer Immobilie auf Mallorca ist, darf sich freuen: Neue Gesetze sorgen dafür, dass der Mietwohnungsmarkt nun flexibler gestaltet werden kann.

Das hat sich bei der Vermietung von einer Immobilie auf Mallorca verändert

Bisher war das Mietrecht in Spanien eher mieterfreundlich ausgelegt. Daher scheuten sich viele Besitzer von einer Immobilie auf Mallorca davor, diese auf dem Mietwohnungsmarkt anzubieten. Im Juni 2013 trat nun das neue Mietgesetz in Kraft. Das neue Gesetzt greift, sobald ein neuer Mietvertrag für Immobilien auf Mallorca abgeschlossen wird. Ältere Verträge sind davon nicht betroffen.

Das ist neu:

  • Die Mietlaufzeit: Wurde vorher nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit von keiner Partei der Vertrag gekündigt, so wurde dieser auf eine Laufzeit von 5 Jahren ingesamt (inklusive der bereits verstrichenen Mietzeit) ausgeweitet. Jetzt sind es keine 5 Jahre mehr, die hier veranschlagt werden, sondern nur noch 3 Jahre.
  • Zudem ist es nun möglich, dass beide Parteien sich auf einen bestimmten Zeitraum einigen. Wird keine Laufzeit im Vertrag festgehalten, so wird der Vertrag zu einem 1-Jahresvertrag, der jedes Jahr erneuert werden kann.
  • Sind 6 Monate der Mietdauer verstrichen, kann der Mieter den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen kündigen. Es ist für den Besitzer der Immobilie auf Mallorca daher ratsam, für jedes verlorene Mietsjahr eine Entschädigung in Höhe von einer Monatsmiete vertraglich festzuhalten.
  • Meldet der Eigentümer Eigenbedarf, so muss er das erste Mietsjahr abwarten und den Bedarf mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Monaten kundtun. Im Falle einer Kündigung muss er jedoch tatsächlich selbst die Immobilie beziehen.
  • Mehr Flexibilität bieten die neuen Gesetze auch in Sachen Reparaturen: Beide Parteien können unter sich vereinbaren, in welcher Höhe anfallende Reparaturen, die der Mieter selbst durchführen möchte, von der Miete abgezogen werden. Möchte der Vermieter auf der anderen Seite die Miete aufgrund von Ausbesserungsarbeiten erhöhen, so darf er das erst nach einer Frist von 3 Jahren tun.
  • Die größte Angst des Besitzers einer Immobilie auf Mallorca, der diese zur Miete anbieten möchte, bestand bisher darin, dass der Mieter der monatlichen Zahlung nicht nachkommt, man ihn aber nicht so leicht wieder aus der Immobilie heraus bekommt. Die wohl wichtigste Änderung des Mietgesetztes besteht daher wohl darin, dass der Vermieter die ausstehenden Mieten nun gerichtlich oder notariell zeitnah einfordern kann. Werden die offenen Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen, wird der Mietvertrag ungültig und der Mieter muss die Immobilie umgehend räumen.

Hier finden Sie Immobilien auf Mallorca

Eine Interessante Immobilie auf Mallorca zur Miete finden Sie auf unserer Website. Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen, um diese dann auf dem Mietwohnungsmarkt anbieten zu können, wird auf unserer Website ebenfalls interessante Objekte finden.

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